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Neben der jährlich vorgeschriebenen
Nachunterweisung wird unser Team regelmäßig im Umgang mit den
verschiedenen Techniken und Praktiken geschult.
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Nach Terminabsprache sind Einzel- und
Gruppen-Ausbildung in PSA- g. A. auch in Ihrem Unternehmen möglich
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Ausbildungsinhalte sind die Kenntnisse und
der sichere Umgang mit Gurt-, Rückhalte- und Rettungssystemen,
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Vorraussetzung für die Ausbildung
sind die Teilnahmebescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
sowie die durchgeführte
Gesundheitsprüfung G41
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Darüber hinaus verfügen wir über PSA-Sachkundige zur
jährlich vorgeschriebenen Prüfung ihrer Ausrüstung gemäß BGG 906
Sie haben Fragen oder möchten weitere
Informationen, dann Klicken sie bitte hier
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